Website öffentlich schalten
Eine neue Website ist geschlossen — dieser eine Schalter entscheidet, ob Gäste und Suchmaschinen sie sehen.
Für BetriebsinhaberVoraussetzungen
- Recht: website:write
Jede neue Website startet GESCHLOSSEN. Besucher sehen dann eine Baustellenseite mit Newsletter-Anmeldung, und Suchmaschinen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist Absicht: So kann niemand eine halbfertige Seite indexieren.
Wer im Dashboard angemeldet ist, sieht die echte Seite auch im geschlossenen Zustand. Was ein Gast sieht, prüfen Sie deshalb mit dem eigens dafür gebauten Knopf.
Der Schalter fragt nur in eine Richtung nach: Beim Öffnen erscheint die Rückfrage „Website wirklich öffentlich schalten?". Beim Schliessen nicht — geschlossen ist der ungefährliche Zustand.
Schritt für Schritt
Seite öffnen
Seitenleiste „Website" → „Sichtbarkeit". Überschrift: „Sichtbarkeit".
Vorher gegenlesen
Im geschlossenen Zustand auf „Website ansehen (ohne Passwort)". Sie sehen genau das, was ein Gast jetzt sähe.
Öffnen
In der Karte „Sichtbarkeit der Website" den Schalter „Website öffentlich" umlegen, speichern und die Rückfrage mit „Ja, öffentlich schalten" bestätigen.
Prüfen
Es erscheint „Website ist jetzt öffentlich", und der Untertext lautet „Die Seite ist für alle erreichbar und darf von Suchmaschinen aufgenommen werden." Rufen Sie die Adresse aus der Zeile „Adresse:" in einem privaten Fenster auf — dort dürfen Sie jetzt keine Baustellenseite mehr sehen.
Siehe auch
- Baustellenseite und Passwort für VorabbesucherWas Besucher vor der Eröffnung sehen, wie Sie ein Passwort vergeben und wie die Seite gestaltet wird.
- Hauptadresse festlegenGenau eine Ihrer Adressen wird ausgeliefert; alle anderen leiten mit vollem Pfad dorthin weiter.
- Seiten anlegen, umbenennen und für Suchmaschinen beschreibenWelche Seiten Ihre Website hat, welche die Startseite ist und was in der Suchmaschine darüber steht.