Eine App anlegen, einreichen und veröffentlichen

Vom Entwurf über die Prüfung bis in den Katalog — welche Zustände es gibt, was die Prüfung verlangt und woran Einreichungen scheitern.

Für Agenturen

Voraussetzungen

  • Administrator der Agentur (Zugangsdaten nur der Eigentümer)
  • Eigener Server mit HTTPS
  • Erreichbare Datenschutz-, Bedingungs- und Support-Seite

Eine öffentliche App entsteht im Agentur-Dashboard unter „Apps / Erweiterungen". Sie hat einen Zustand, und der bestimmt, was möglich ist: „Entwurf" — nur Sie sehen sie. „In Prüfung" — eingereicht, die Plattform sieht sie an. „Veröffentlicht" — sie steht im Katalog und kann installiert werden. „Abgelehnt" — der Prüfhinweis nennt den Grund. „Gesperrt" — der Zugriff ist beendet, auch für bestehende Installationen.

Versionen haben ihren eigenen Zustand, getrennt von der App: Entwurf, in Prüfung, freigegeben, abgelehnt. Eingereicht werden können nur Versionen im Entwurf oder solche, die abgelehnt wurden — eine freigegebene Version wird nie überschrieben. Wer etwas ändern will, legt eine neue Version mit höherer Versionsnummer an. Die Versionsnummer folgt semantischer Versionierung (1.0.0, 1.0.1, 2.0.0).

Wo eine App entsteht, entscheidet über ihren Modus: In einer Testumgebung angelegte Apps tragen das Kennzeichen „Testmodus" und rechnen über den Testbetrieb des Zahlungsdienstes ab — ein Abrechnungsvertrag entsteht dabei durchaus, nur eben mit Testgeld. Im laufenden Betrieb lässt sich eine Testfassung gar nicht installieren; sie antwortet mit „Live-Betrieb derzeit gesperrt". Zum Ausprobieren gehört sie also in die Testumgebung, nicht zum Kunden.

Was die Prüfung ansieht, ist vor allem das Verhältnis von Rechten zu Zweck. Eine App, die eine Speisekarte anzeigt und dafür Leserecht auf Gäste verlangt, wird abgelehnt — nicht weil das Recht verboten wäre, sondern weil der angegebene Zweck es nicht deckt. Fragen Sie das kleinste Recht ab, mit dem die App läuft, und schreiben Sie den Verwendungszweck so konkret, dass ein Wirt ihn ohne Rückfrage versteht.

Schritt für Schritt

  1. Apps-Bereich öffnen

    Agentur-Dashboard › Apps. Apps anlegen, Versionen einreichen und Preise setzen darf jeder Administrator der Agentur. Nur für drei Dinge braucht es den Eigentümer selbst: Auszahlkonto, Einnahmen und die Zugangsdaten der App.

  2. App anlegen

    Name, Kurzname, Kurzbeschreibung, Beschreibung sowie Support-, Datenschutz- und Bedingungs-Adresse. Alle drei Adressen erscheinen im Zustimmungsfenster beim Wirt und müssen echte, erreichbare Seiten sein.

  3. Zugangsdaten sichern

    Die Client-ID bleibt an der App sichtbar. Client-Geheimnis und Webhook-Geheimnis werden nur EINMAL angezeigt. Das Client-Geheimnis können Sie neu erzeugen — dabei werden alle laufenden Zugriffe Ihrer App ungültig, planen Sie das also ein. Für das Webhook-Geheimnis gibt es KEINEN Weg zurück: verlieren Sie es, bleibt nur, die App neu anzulegen. Nur der Eigentümer der Agentur kommt an die Zugangsdaten.

  4. Version mit Manifest anlegen

    Versionsnummer plus Manifest. Fehler im Manifest werden sofort gemeldet; siehe den Artikel zum Manifest.

  5. Preise festlegen

    Optional, aber vor der Veröffentlichung sinnvoll — eine App ohne Preis ist kostenlos.

  6. Einreichen

    „Einreichen" setzt die Version auf „In Prüfung". Danach ist sie nicht mehr änderbar; Änderungen brauchen eine neue Version.

Wo im Dashboard

/partners/[partnerId]/apps

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