Darf ich Gäste ohne Einwilligung per E-Mail oder SMS anschreiben?
Nein — Werbung braucht die vorherige ausdrückliche Einwilligung. Die Bestandskunden-Ausnahme des UWG ist in TacticTable bewusst nicht eingebaut.
Für BetriebsinhaberNein. Werbung per E-Mail oder SMS braucht in Deutschland und Österreich grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 UWG bzw. § 174 TKG 2021). TacticTable verschickt Kampagnen und Automatisierungen deshalb nur an Gäste mit bestätigter Einwilligung für genau diesen Kanal. Eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer aus einer Reservierung reicht nicht.
Das deutsche Recht kennt eine enge Ausnahme für Bestandskunden (§ 7 Abs. 3 UWG): Werbung für eigene ähnliche Leistungen an eine Adresse aus einem Verkauf, mit Hinweis auf das Widerspruchsrecht schon bei der Erhebung und in jeder Nachricht. Diese Ausnahme ist in TacticTable bewusst nicht eingebaut — ihre Voraussetzungen lassen sich aus einer Reservierung nicht sicher belegen, und ein Fehler kostet eine Abmahnung.
Einwilligungen sammeln Sie über die Newsletter-Anmeldung im Buchungs-Widget. Sie ist freiwillig, nicht vorausgewählt und wird erst mit dem Bestätigungslink per E-Mail wirksam (Double-Opt-in). Wortlaut, Version und Zeitpunkt werden als Nachweis gespeichert und stehen im Datenexport des Gastes.
Nachrichten zu einer Reservierung — Bestätigung, Erinnerung, Absage — sind keine Werbung und brauchen keine Einwilligung. Eine Bitte um Bewertung zählt dagegen als Werbung.
Siehe auch
- Datenschutz im Marketing: Einwilligung, Tracking und AbmeldungWann Sie Gäste anschreiben dürfen, was gemessen wird, wie sich ein Gast abmeldet und welche Marketing-Daten wie lange gespeichert werden.
- Gästebenachrichtigungen einrichtenStandardvorlagen, mehrere Erinnerungen sowie automatische E-Mail- und SMS-Nachrichten festlegen.